Irrtümer beim Recht auf Selbstbestimmung
Was als selbstverständlich angenommen wird, zeigt sich in der Realität oftmals anders. Hier einige Beispiele für auftretende Irrtümer:
- Lebenspartner und Verwandte dürfen füreinander Entscheiden!
- Eheleute dürfen gegenseitig, in allen Lebenssituationen, über das gemeinsame Vermögen verfügen!
- Für die Erstellung von Vorsorgeverfügungen sind Formulare gut geeignet!
- Einmal unterschriebene Vorsorgedokumente sind gültig und müssen anerkannt werden!
- Eine Vorsorgevollmacht muss von einem Notar erstellt bzw. beglaubigt werden!
- Eine Patientenverfügung muss vom Hausarzt als Zeuge mitunterschrieben werden!
- Großeltern, Geschwister, Paten… dürfen sich automatisch um ihre minderjährigen Enkel, Neffen, Nichten… kümmern!
- Der beste Aufbewahrungsort für Vorsorgedokumente ist zu Hause, beim Hausarzt oder bei der eingesetzten Vertrauensperson!
- Eine Patientenverfügung muss in regelmäßigen Abständen neu unterschrieben werden!
- Vorsorgedokumente müssen einem Krankenhaus im Ernstfall nicht sofort vorliegen, sondern können nachgereicht werden!