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Vermögensnachfolge / Erbschaft

Vermögensnachfolge / Erbschaft

Bei allem Bürokratismus; eine Freiheit haben Sie...
Sie können Ihr Testament frei gestalten.
Wichtig hierfür ist, dass Sie voll rechts- und geschäftsfähig sind.

Laut statistischem Bundesamt wurden im Jahre 2016 5,7 Milliarden Euro an Erbschaftssteuern
und 1,1 Milliarden Euro für die Schenkungssteuer von den Bundesbürgern aufgebracht.

Viele Bundesbürger beschäftigen sich schon heute mit dem Thema; wie und an wen Sie vererben
wollen. Jedoch fühlen sich im Bundesdurchschnitt nur 42 % der Bevölkerung ausreichend informiert.
(Quelle: Studie der Quirin Privatbank “Erbschaften in Deutschland 2017”
Link: https://www.quirinprivatbank.de/pm/erbschafts-studie-dtl).

Wir informieren gerne und helfen Ihnen dabei, formale Strukturen für Ihren Testamentsentwurf vorzubereiten.
Dies beinhaltet auch Vermögensübergänge zu gestalten.

Auch steuer- bzw. rechtsrelevante Fragen werden entsprechend erarbeitet und berücksichtigt.
Hierbei ist anzumerken, dass wir uns für diese Spezialthemen auch hier unsere kompetenten
Kooperationspartner hinzuziehen.

Vorausschauende Testamentsgestaltung verhindert den Streitfall im Erbfall.

Ein weiteres, elementares Thema darf jedoch auch nicht außer Acht gelassen werden.
Wer verfügt über Sie als Person und Ihre Vermögenswerte, wenn Sie durch Krankheit oder
Behinderung keine Möglichkeit mehr haben frei zu gestalten? Die Lösung bietet sich in Form
einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung an. Hier helfen wir Ihnen – unter Berücksichtigung
juristischer und medizinischer Aspekte – gerne weiter.